Was hingegen eine adaptierte Tätigkeit betreffe, habe er keine Gründe nachgewiesen, die verhinderten, dass eine solche Tätigkeit für 4 Stunden am Tag, 2 am Vormittag, 2 am Nachmittag, unterbrochen jeweils von einer mindestens 1-stündigen Pause, durchgeführt werden könnte. Bei einem solchen Pensum würde sich eine medizinisch-theoretische Arbeitsunfähigkeit von 80 % ergeben. Die Bemessung würde berücksichtigen, dass unabhängig von konkret messbaren Defiziten wegen der mehrfach beklagten depressiven Zustände auch ein Schonungsbedarf bestehe. Be-