Solche eher unspezifischen Symptome seien nicht selten nach einer Hirnblutung wie beim Versicherten. Da offenbar mehrfach depressive Verstimmungszustände oder Episoden vorgelegen hätten, sei zur Vorbeugung weiterer solcher Zustände ein gewisser Schutz vor ungünstigen Anforderungen erforderlich. In diesem Sinne könne dem Exploranden trotz eventuell vorhandener Funktionen nicht zugemutet werden, sich voll anzustrengen und alle Ressourcen zu mobilisieren, um maximal eine Erwerbsarbeit zu leisten (Gutachten, S. 11 ff.).