und der Psychiatrischen Klinik Herisau davon auszugehen, dass ein depressives Syndrom vormals vorgelegen habe. Auch wenn manchmal in den Befunden nicht alle qualifizierenden Merkmale genannt seien, die der im jeweiligen Bericht genannten Schwere der Depression entsprächen. Am ehesten glichen die Befunde, bezüglich derer aus gutachterlich Sicht überzeugend sei, dass sie mit ausreichender Sicherheit vorliegen, einer Art emotionaler Labilität und einem neurasthenischen Syndrom, also einem vor allem subjektiv empfundenen Schwächezustand. Solche eher unspezifischen Symptome seien nicht selten nach einer Hirnblutung wie beim Versicherten.