Seite 7 Syndrom entwickeln. Das wäre in diesem Sinne schon plausibel, wie das in den bisherigen Expertisen dargestellt worden sei. Demnach laute die jetzige Einschätzung so, dass der Versicherte sich selber zwar verzerrt darstelle, aber eben doch Leiden und Einschränkungen vorhanden seien. Es sei unklar, weshalb der Beschwerdeführer eine solche Selbstdarstellung wähle. Möglicherweise glaube dieser, dass er nur durch eine verzerrte Selbstdarstellung Anerkennung seines Leidens erhalte. In der klinischen neurologischen Untersuchung seien keine Defizite feststellbar gewesen.