Seine Angaben seien vage gewesen und hätten aggravierend gewirkt. Seine Beschwerdeangaben zu kognitiven Funktionen hätten nicht zu dem gepasst, was tatsächlich an kognitiven Leistungen in der Untersuchung erkennbar gewesen sei, und ein Symptomvalidierungstest habe eine Leistung ergeben, die nicht plausibel gewesen sei, sondern auf Simulation oder eine andere Art der verzerrten Selbstdarstellung hinweise. Gleiches sei ja auch schon bei der ersten Untersuchung im Jahr 2013 aufgefallen. Im damaligen Gutachten sei beschrieben worden, wie der Versicherte in der vorgängigen Untersuchung sich verhalten habe.