Es müsse zu einem grossen Teil auf die Selbstaussagen und die Selbsteinschätzungen des Versicherten abgestellt werden oder auf frühere Expertisen anderer Untersucher, um zu einer Beurteilung der aktuellen gesundheitlichen Situation zu gelangen. Die Untersuchung sei erschwert gewesen, wegen teils schlechter Kooperation oder wegen nicht authentischer Selbstdarstellung. Letztere habe Zweifel ergeben, dass das, was der Beschwerdeführer an Beschwerden und Symptomen geltend mache, in Form und Ausmass wie geltend gemacht, tatsächlich vorhanden sei. Seine Angaben seien vage gewesen und hätten aggravierend gewirkt.