Der Gutachter erläuterte dazu, dass sich an seiner diagnostischen Einschätzung nichts Wesentliches geändert habe. Ausser, dass aufgrund der beklagten depressiven Symptome ab dem Jahr 2015 diese besser neu in der Kategorie der organischen affektiven Störung erfasst seien. Zwar würden auch bei organisch emotional labiler asthenischer Störung depressive Symptome vorkommen. Mit Blick auf die geltend gemachten Beschwerden und Auswirkungen, wie auch eines gewissen Bedarfs an Schonung und Schutz vor ungünstigen Belastungen, rechtfertige sich aber die Diagnose der organischen affektiven Störung.