3. a) In seinem (zweiten) Gutachten vom 20. Dezember 2017 kam Dr. B._______ zum Ergebnis, aus psychiatrischer Sicht lägen folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit vor: Subarachnoidalblutung ICD-10 I60.7; Organische emotionale labile (asthenische) Störung ICD-10 F06.6; organische affektive Störung ICD-10 F06.03. Diagnosen ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit seien keine gegeben. Der Gutachter erläuterte dazu, dass sich an seiner diagnostischen Einschätzung nichts Wesentliches geändert habe.