Den betreffenden Auftrag erteilte sie Dr. B.__________, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie. Dieser gelangte in seinem neurologisch-psychiatrischen Gutachten vom 13. Juli 2013, welches durch ein neuropsychologisches Gutachten von Dr. C.__________, Fachpsychologe für Neuropsychologie, vom 8. Juli 2013 ergänzt wurde, zum Schluss, dass in der bisherigen Tätigkeit, die dem Leiden angepasst sei, und damit auch in jeder anderen adaptierten Tätigkeit, die Arbeitsfähigkeit nach schrittweiser Besserung seit Dezember 2012 60 % betrage, entsprechend 6 h/Tag mit um 20 % redu-