A. A.__________, geb. am XX.XX.1961 und verheirateter Vater von zwei am XX.XX.1985 und am XX.XX.1996 geborenen Söhnen, meldete sich am 1. Dezember 2011 zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung an. Er brachte konkret vor, er habe am 16. Oktober 2011 eine Subarachnoidalblutung ohne Nachweis einer Blutungsquelle erlitten (IV-act. 1). Die IV-Stelle klärte den erwerblichen und medizinischen Sachverhalt ab. Am 12. Februar 2013 teilte sie dem Versicherten mit, sie erachte die Durchführung einer medizinischen Untersuchung (Fachdisziplinen Neurologie und Psychiatrie) für notwendig (IV-act. 70). Den betreffenden Auftrag erteilte sie Dr. B.___