Fr. 31‘462.05 noch offener Betrag Seite 15 Die Klage ist somit teilweise gutzuheissen und die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die noch ausstehenden Rentenzahlungen für den Zeitraum vom 1. Februar 2011 bis zum 30. November 2016 im Betrag von Fr. 31‘462.05 nachzubezahlen. 2.5 Verzugszinsen