d. Rentenanspruch der Klägerin gegenüber der Beklagten insgesamt Insgesamt ergibt sich somit folgender Rentenanspruch der Klägerin gegenüber der Beklagten: Fr. 39‘440.45 für die Zeit vom 01.02.2011 - 31.05.2015 Fr. 2‘083.50 für die Zeit vom 01.06.2015 - 30.11.2016 Fr. 41‘523.95 Aus act. 6.14 geht hervor, dass die Beklagte der Klägerin insgesamt Fr. 10‘061.90 bereits ausgerichtet hat, was von der Klägerin nicht weiter bestritten wurde. Entsprechend schuldet die Beklagte der Klägerin noch Fr. 31‘462.04 an ausstehenden Renten: Fr. 41‘523.95 insgesamt geschuldeter Betrag - Fr. 10‘061.90 bereits geleistete Zahlungen