Es sei die Diagnose einer schweren depressiven Episode gestellt worden (IV-act. 116). Nicht gefolgt werden kann dem RAD dahingehend, dass sich der psychische Gesundheitszustand im Zeitpunkt des Austrittes aus der Klinik Wil wieder stabilisiert gehabt habe und von einem stationären Gesundheitszustand gemäss Gutachten der MEDAS vom 14. Juni 2010 und somit einer danach wieder vorliegenden 50%-igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen sei. Dies lässt sich dem Austrittsbericht der Klinik Wil vom 16. Dezember 2011 (IV-act. 115) jedenfalls nicht entnehmen.