unterziehen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 9C_48/2017 vom 4. September 2017, E. 2.2.2). Zu klären ist aber die konkret umstrittene Frage, inwieweit die Beklagte bei der Berechnung der Rentenleistungen allenfalls ein hypothetisches Einkommen der Klägerin an-