Im Rahmen der Schadenminderungspflicht wird ausserdem von einer versicherten Person verlangt, soweit zumutbar alles vorzukehren, um die Folgen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung bestmöglich zu mildern. Insbesondere wird erwartet, dass eine Person die ihr auch nach Eintritt eines Gesundheitsschadens theoretisch verbleibende Erwerbsfähigkeit bestmöglich verwertet, um den gesundheitsbedingten Erwerbsausfall so tief wie möglich zu halten.