Eine versicherte Person soll durch Leistungen der Sozialversicherungen finanziell nicht besser gestellt werden, als dies ohne Eintritt eines Gesundheitsschadens und entsprechend ohne Bezug von Sozialversicherungsleistungen der Fall gewesen wäre. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht wird ausserdem von einer versicherten Person verlangt, soweit zumutbar alles vorzukehren, um die Folgen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung bestmöglich zu mildern.