Mit Klageantwort vom 14. November 2018 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage bzw. eventualiter teilweise Gutheissung im Betrag von Fr. 43‘031.-- zuzüglich Verzugszinsen in der Höhe des BVG-Zinses ab Urteilsdatum. Entsprechend dem Begehren der Klägerin wurde am 27. August 2019 eine mündliche Verhandlung durchgeführt, an welcher die Klägerin, ihr Rechtsvertreter und für die Beklagte lic. iur. B ______ und C.__________ teilnahmen. Über die Verhandlung wurde ein Protokoll erstellt und zu den Akten genommen (act. 29).