Nach diversen medizinischen Abklärungen erliess die SVA SG am 25. Juli 2011 eine rentenabweisende Verfügung. Nachdem die Klägerin gegen diese Verfügung eine Beschwerde erhoben hatte, sprach ihr das Versicherungsgericht St. Gallen mit Entscheid vom 22. Dezember 2014 eine halbe Invalidenrente bei einem IV-Grad von 50% ab 1. Februar 2010 zu. Da eine Verschlechterung des Gesundheitszustands aus den Akten ersichtlich sei, wurde die Sache zudem an die SVA SG zurückgewiesen, damit diese diesbezüglich ergänzende Abklärungen treffe und gegebenenfalls die Rente anpasse.