Gegenstand Invalidenrente der beruflichen Vorsorge Rechtsbegehren a) der Klägerin: Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 51'228.-- zu zahlen zuzüglich 5% Verzugszins ab 15. Juni 2013. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. b) der Beklagten: 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Eventualiter sei die Beklagte zu verpflichten der Klägerin den Betrag von CHF 43'031.-- zuzüglich Verzugszins in der Höhe des BVG-Zinses ab Urteilsdatum zu bezahlen. 3. Unter Kostenfolge zulasten der Klägerin. Sachverhalt