22, S. 3). Dieser Lohn ist aber für die Ermittlung des für die Berechnung des Invaliditätsgrads massgebenden Validenlohns richtigerweise aufgrund vorstehender E. 2.3 auf ein Vollzeitpensum hochzurechnen, entsprechend einem Jahreslohn im Betrag von Fr. 55‘142.85. Indexiert auf den Rentenbeginn, welcher seitens beider Parteien unbestrittenermassen auf den 1. Januar 2016 festzulegen ist, beträgt das Valideneinkommen damit (gerundet) Fr. 56‘800.--