Seite 13 Der als unentgeltlicher Rechtsbeistand eingesetzte RA AA___ hat eine auf den 23. Oktober 2018 datierte Kostennote über Fr. 2'951.42, basierend auf einem Aufwand von 15 Stunden und 30 Minuten à Fr. 170.--, zuzüglich Kleinspesenpauschale von 4% oder Fr. 105.40 und Mehrwertsteuer von 7,7 % oder Fr. 211.02, eingereicht. Der erwähnte Stundentarif in der unentgeltlichen Rechtspflege betrug damals Fr. 170.-- (Art. 24 Abs. 1 der Verordnung über den Anwaltstarif vom 14. März 1995 in der bis Ende 2018 gültigen Fassung [aAT; bGS 145.53]); seither beträgt das entsprechende Honorar Fr. 200.-- (Art. 24