In der Duplik schliesslich verwies die IV-Stelle auf verschiedene Passagen im Gutachten E___, wonach die Versicherte keine Medikamente mehr nehme (S. 28 und 30), eine langwierige fachärztliche Behandlung notwendig sei und die Auslotung medikamentöser Möglichkeiten Sinn mache (S.44). Auch im Bericht von Psychiaterin F___ vom 5. Oktober 2018 werde der Verzicht auf eine medikamentöse Behandlung erwähnt. Deren ungenaue Berichterstattung bewirke, dass die IV-Stelle im laufenden Verfahren die