Die Gutheissung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde kann zur Anweisung an die Vorinstanz führen, die Sache innert einer bestimmten Frist oder unverzüglich zu entscheiden. Ist dies nicht mehr möglich, bleibt es bei der Feststellung der Rechtsverzögerung und deren Berücksichtigung bei der Verteilung der Verfahrenskosten und der Parteientschädigung.