Dabei sind die Komplexität des Falles, die Bedeutung der Streitigkeit für die betroffene Person und deren Verhalten sowie das Verhalten der zuständigen Behörden von Belang. In dieser Beziehung obliegt es der Rechtsuchenden, das in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit sich die Behörde beeilt, sei es, dass sie sie einlädt, den Gang des Verfahrens zu beschleunigen, sei es, dass sie gegebenenfalls eine Rechtsverzögerungsbeschwerde erhebt.