Nach ständiger Lehre wird das Verbot der Rechtsverweigerung bzw. -verzögerung verletzt, falls ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zu Unrecht untätig bleibt oder das gebotene Handeln über Gebühr hinausgezögert. Davon kann allerdings nicht schon dann die Rede sein, wenn die Behörde eine Eingabe nicht sofort behandelt.