B.3 Daraufhin hatte die Versicherte mit Schreiben vom 18. September 2018 (act. 1) Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung bzw. -verzögerung erheben lassen. Auf die dortigen Vorbringen wird - soweit von Bedeutung - wie auch bei den übrigen Rechtsschriften im Rahmen der Erwägungen näher eingegangen. Mit Beschwerdeantwort vom 8. Oktober 2018 (act. 5), Replik vom 23. Oktober 2018 (act. 8) und Duplik vom 29. Oktober 2018 (act. 12) beharrten die Parteien auf ihrem jeweiligen Standpunkt. B.4 Nach der Eröffnung des am 19. Februar 2019 ergangenen Urteildispositivs (act. 14) ersuchte die IV-Stelle mit Schreiben vom 26. Februar 2019 (act. 15) um dessen Begründung.