B.2 Mit Schreiben vom 1. und 15. März 2018 (IV-act. 151 und 153) sowie vom 23. Mai 2018 (IV-act. 163) hatte die IV-Stelle jeweils entgegnet, dass der Rentenentscheid erst nach Abschluss aller zumutbaren und derzeit noch laufenden Behandlungen und Eingliederungsmassnahmen getroffen werde.