Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 (IV-act. 142/2) bestätigte Psychiaterin F___, dass der erste Termin für die ambulante Weiterbehandlung am 23. Januar 2018 sei, und am 13. April 2018 (IV-act. 158) berichtete sie der IV-Stelle über seither wöchentlich erfolgende Sitzungen und den derzeitigen Verzicht auf eine medikamentöse Behandlung. Nachdem der RAD (Psychiaterin G___) mit Aktennotiz vom 20. April 2018 (IV-act. 159) die empfohlene Auflage noch einmal konkretisiert hatte - wöchentliche Behandlung bei Psychiaterin F___ während mindestens sechs bis zwölf Monaten, Medikation nach Massgabe der Therapeutin - eröffnete die IV-Stelle auch diese der Versicherten mit