A.13 Nach telefonischer Anfrage eröffnete die IV-Stelle der Versicherten mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 (IV-act. 136) die Auflage betreffend mindestens einjähriger ambulanter psychiatrischer Behandlung möglichst ohne Therapeutenwechsel (s. diesbezüglich auch die Aktennotiz des RAD vom 21. September 2017 (IV-act. 133) und ersuchte um Mitteilung, wann und wo diese nach Austritt aus der psychiatrischen Klinik Münsterlingen (s. auch deren Bericht vom 8. Februar 2018 [IV-act. 149] über einen stationären Aufenthalt vom 23. August bis 12. Dezember 2017) begonnen werde.