A.11 In der Folge bezeichnete Dr. C___ dieses Gutachten mit Aktennotiz vom 11. Juni 2017 (IVact. 124) als beweistauglich. Die seit 2003 bestehende Arbeitsunfähigkeit könne durch eine als Auflage für mindestens ein bis zwei Jahre anzuordnende psychiatrische Langzeittherapie die Arbeitsfähigkeit parallel zu einer regelmässigen Beschäftigung günstig beeinflussen. Ob die Versicherte die erwähnte Auflage erfüllen könne, müsse vor einer Sanktion bei Nichterfüllung noch psychiatrisch beurteilt werden.