A.7 Mit Bericht vom 16. November 2015 (IV-act. 91) meinte Psychiaterin Dr. D___, in Anbetracht des Verlaufs der letzten Jahre ohne wesentliche Zustandsverbesserung trotz intensivster Therapien erscheine eine Chronifizierung des Zustandsbildes auf dem aktuellen niedrigen Funktionsniveau als wahrscheinlichste Prognose. A.8 Daraufhin schloss die IV-Stelle die beruflichen Massnahmen gemäss Eingliederungsbericht und Mitteilung vom 18. Dezember 2015 (IV-act. 96 und 97) ab. A.9 Mit Vorbescheid vom 9. September 2016 (IV-act. 105/2) stellte sie die Verneinung eines Rentenanspruchs mangels regelmässiger psychiatrischer Behandlung, wodurch die Schadenminderungspflicht verletzt werde, in Aussicht.