a) der Beschwerdeführerin: 1. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, unverzüglich einen Entscheid über den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente zu erlassen. 2. Es seien der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt