Insbesondere die Psychiaterin Dr. med. E.__________ wirft die Frage nach einer psychiatrischen Diagnose auf, welche allenfalls unabhängig vom Unfall 1997 besteht. Somit bestehen gewisse Anhaltspunkte für eine Veränderung, denen nachzugehen ist. Die Sache ist daher zu weiteren Abklärungen an die IV-Stelle zurückzuweisen, damit diese ergänzend zu den vorliegenden Berichten der erwähnten Fachärzte ein polydisziplinäres Gutachten – allenfalls im stationären Rahmen oder im Rahmen einer Tagesklinik – der Fachdisziplinen Psychiatrie, Neurologie und Neuropsychologie einholt.