2.3.2.7 Im Bericht vom 12. April 2018 führte die Neuropsychologin Dr. phil. D.__________ aus, die subjektiv beklagten Beschwerden des Beschwerdeführers – eine verminderte Konzentrationsfähigkeit sowie eine relevant eingeschränkte Stressresistenz und Belastbarkeit – erschienen vor dem Hintergrund des stattgehabten Schädel-Hirntraumas mit einer möglicherweise zusätzlichen Überlagerung durch eine psychische Komponente als durchaus plausibel. Aus neuropsychologischer Sicht könne nicht ausgeschlossen werden, dass relevante und den Beschwerdeführer in seiner beruflichen Ausübung limitierende kognitive Einbussen beständen.