2.3.2.4 Dr. med. J.__________ , Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, RAD Ostschweiz, wies in ihrem Bericht vom 23. Dezember 2016 darauf hin, dass sich im Dossier keine Anhaltspunkte dafür finden liessen, dass eine relevante anhaltende Veränderung des Gesundheitszustands im Vergleich zur Referenzlage (Gutachten 2005) stattgefunden habe (IV-Dossier I, act. 61-3/3). Im Bericht vom 6. April 2017 bekräftigte sie nochmals, dass die beigebrachten Unterlagen eine relevante anhaltende Veränderung nicht glaubhaft haben machen können (IV-Dossier I, act. 74-2/3).