2.3.1.2 Die Liechtensteinische AHV-IV-FAK berücksichtigte in ihrem Entscheid vom 13. April 2007 insoweit das Gutachten der Klinik Valens vom 7. Januar 2005, als es die Schätzung der Arbeitsfähigkeit – bezogen auf die Arbeit bei der letzten Arbeitsstelle – vollumfänglich übernahm. Der Einkommensvergleich ergab ein Ausmass der Invalidität erheblich unter 40% (IV-Dossier III, act. 15.2-180ff/446).