In gleicher Weise ist dem von den Gutachtern noch eingeholten Bericht des Kantonsspitals St. Gallen vom 29. Dezember 2017 (IV-act. 100-70) zu entnehmen, die Untersuchung der peripheren Blutwerte habe ergeben, dass diese in einem optimalen Bereich lägen. Die Gutachter weisen in diesem Zusammenhang im Übrigen auch darauf hin, dass dies der eigenen Behauptung des Versicherten widerspreche, gemäss welchem die Blutwerte „nicht so gut“ seien (vgl. schon oben E. 3.2).