Seite 6 3.3.1 Konkret bringt der Beschwerdeführer vor, die gutachterliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sei mit Blick auf die Beurteilungen der behandelnden Ärzte nicht nachvollziehbar. Der Hausarzt Dr. B.__________ habe erklärt, aufgrund seiner Leukämie sei der Beschwerdeführer sehr erschöpft und anhaltend zu max. 50 % arbeitsfähig. Zu beachten sei überdies, dass auch die behandelnde Onkologin Dr. C.__________ nach Absprache mit dem Hausarzt schliesslich auf eine 50%ige Arbeitsfähigkeit geschlossen hätte.