Senk-Spreizfuss beidseits. In ihrer zusammenfassenden Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erklären die Gutachter, der Beschwerdeführer klage über unveränderte Einschränkungen seit der letzten Begutachtung. Er beschreibe anhaltende Einschränkungen in Verrichtung sämtlicher Aktivitäten des täglichen Lebens einschliesslich seiner beruflichen Tätigkeit, aufgrund von Kraftmangel, Müdigkeit und unspezifischer Beschwerden, welche er auf Nebenwirkungen durch die Medikamente zurückführe. Des Weiteren berichte er, dass seine Blutdruckwerte und Blutwerte „nicht so gut“ seien.