E. Gegen die Verfügung vom 14. August 2018 liess der Versicherte am 12. September 2018 durch Rechtsanwalt AA._______ mit den eingangs erwähnten Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben (act. 1). In ihrer Vernehmlassung vom 8. Oktober 2018 beantragte die IV-Stelle die Abweisung der Beschwerde (act. 7). Am 8. Januar 2019 folgte die Replik des Versicherten (act. 12). Die Vorinstanz verzichtete auf eine Duplik (vgl. act. 14). F. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Verhandlung (vgl. act. 14).