D. In ihrem neuen, auf das Folgegutachten gestützten Vorbescheid vom 23. April 2018 stellte die IV-Stelle dem Versicherten die Ablehnung seines Rentenbegehrens in Aussicht (IV-act. 102). Am 7. Mai 2018 gab der Versicherte bei der IV-Stelle seinen mündlichen Einwand zu Protokoll (IV-act. 105). Des Weiteren liess er am 15. Juni 2018 durch die DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG Einwand erheben. Die IV-Stelle verfügte am 14. August 2018 im Sinne des Vorbescheids (IV-act. 110).