Die SMAB lieferte am 19. März 2018 ihr Folgegutachten (IV-act. 100), gemäss welchem unter Vorbehalt der Beachtung eines bestimmten Belastungsprofils kein Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten oder einer adaptierten Tätigkeit gegeben sei.