B. Am 24. Juni 2015 meldete sich der Versicherte unter Geltendmachung einer Leukämie ein weiteres Mal zum Leistungsbezug an (IV-act. 15). Die IV-Stelle tätigte wiederum die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Am 15. April 2016 gab sie bei der SMAB AG, St. Gallen, ein onkologisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag (IV-act. 40/41). In ihrer Gesamtbeurteilung vom 8. Juni 2016 kam die SMAB AG zum Schluss, dass in ihren Fachbereichen keine wesentliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten bestehe.