Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (LSE) oder die DAP-Zahlen (Dokumentation von Arbeitsplätzen seitens der SUVA) herangezogen werden (Urteil des Bundesgerichts 9C_361/2018 vom 10. Januar 2019 E. 4.1.1. mit Hinweis auf BGE 135 V 297 E. 5.2). Was die Rügen im Zusammenhang mit dem Invalideneinkommen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass beim Abstellen auf Tabellenlöhne grundsätzlich immer die aktuellsten statistischen Daten zu verwenden sind (BGE 143 V 295 E. 2.3; BGE 142 V 178 E. 2.5.81; zuletzt Urteil des Bundesgerichts 9C_500/2018 vom 31. Januar 2019 E. 6.2). Gemäss dem ärztlichen Zeugnis von Dr. med. C___ begann im Juni 2015 die ärztlich attestierte 100%-ige