Dem Leiden ideal angepasste Tätigkeiten sähen folgendermassen aus: der Beschwerdeführer benötige eine wechselbelastende Tätigkeit, welche die Lendenwirbelsäule, die beiden Knie, die oberen Sprunggelenke beidseits sowie die beiden Hüftgelenke und die Hände schone. Dabei könne er Lasten bis zu 15kg hantieren. Er könne nicht in Nässe oder Kälte arbeiten und nicht auf unebenem oder rutschigem Gelände, länger abwärtsgehend oder hinunter springend tätig sein. Er könne auch keine Tätigkeit ausüben, welche die Hände stark repetitiv belasten.