Seite 6 Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, er sei gestützt auf den Arztbericht des langjährig behandelnden Hausarztes nicht mehr arbeitsfähig. Sein Hausarzt widerspreche dem offensichtlich unvollständigen, mangelhaften, unhaltbaren, unglaubwürdigen und nicht plausiblem Gutachten eklatant. Daher habe eine Rückweisung zu erfolgen oder es sei ein Zweit- oder Obergutachten einzuholen. Aufgrund der verschiedenen Einschränkungen falle er für nahezu jede Hilfsarbeitertätigkeit ausser Betracht und eine Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt in der Nähe seines Wohnortes erscheine geradezu unmöglich. Beim