Der rheumatologische Gutachter legte stattdessen überzeugend dar, dass die Diagnose einer Dermatomyositis nicht automatisch eine lebenslängliche Arbeitsunfähigkeit bedeute, weshalb die Aussage des behandelnden Arztes, wonach die Beschwerdeführerin weder aktuell noch künftig je wieder in einer körperlich leichten Tätigkeit tätig sein könne, jeglicher klinisch adäquaten Grundlage entbehre. Gerade Autoimmunerkrankungen könnten mit den heute zur Verfügung stehenden modernen immunsupprimierenden Medikamenten oft sehr gut und anhaltend behandelt werden mit dem Erreichen einer klinischen Remission.