Schliesslich geht die Beschwerdeführerin namentlich gestützt auf die neu hinzugekommene Diagnose einer Dermatomyositis und der Einschätzung der sie in diesem Zusammenhang behandelnden Ärzte davon aus, nicht mehr in wesentlichem Umfang arbeitsfähig zu sein. Gemäss Bericht von Dr. F___ vom 5. April 2018 (act. 2/4)