21, S. 50 oben). Gerade auch vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Einschätzung der psychischen Situation im ABI-Gutachten sehr wohl nachvollziehbar und es leuchtet ein, dass insgesamt von einer zwischenzeitlichen Besserung der psychischen Situation auszugehen ist, was dazu führt, dass in psychiatrischer Hinsicht keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mehr vorliegt.