Auch für eine mittelschwere depressive Symptomatik waren die vorliegenden depressiven Symptome aktuell nicht ausreichend. ... Es zeigte sich eine leichtgradige psychische Problematik und keinerlei Hinweise auf Chronifizierungstendenzen.“ Auf S. 9 des psychiatrischen Teilgutachtens (IV-act. 21, S. 49) war schliesslich die Rede davon, dass „allenfalls leichtgradige Einschränkungen der Arbeits- und Leistungsfähigkeit ausgewiesen sind.“